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   LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09   

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LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09 (https://dejure.org/2014,20218)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.04.2014 - 2 O 374/09 (https://dejure.org/2014,20218)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. April 2014 - 2 O 374/09 (https://dejure.org/2014,20218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Oppenheim-Esch: Kaum Chancen für 165-Millionen-Euro-Klage von Deichmann

  • juve.de (Kurzinformation)

    Oppenheim-Esch-Fonds: Deichmann scheitert

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 06.09.2012)

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Eine entsprechende Kenntnis liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung der Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich und zumutbar ist (BGH NJW 2008, 506, 507).

    Auch kommt es, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (vgl. BGH, NJW 2008, 506, 508 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Dies ist insbesondere bei einem konkreten Wissensvorsprung der Bank hinsichtlich der Risiken der Anlage, insbesondere aufgrund einer institutionalisierten Zusammenarbeit mit dem Anbieter, sowie bei einer Interessenkollision zu bejahen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NJW-RR 2008, 1226, 1227 m. w. N.).

    Eine solche Haftung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in bestimmten Fallkonstellationen bejaht, in denen sie aufgrund institutionellen Zusammenwirkens mit den Verkäufern oder Vertreibern einer Anlage einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Anleger hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, NJW-RR 2008, 1226, 1227 m. w. N.).

  • LG Bonn - 2 O 572/11 (anhängig)

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Es wurde eine Kürzung der Ausschüttungen angekündigt (z.B. aus dem Verfahren 2 O 572/11, dort Anlage B 47 zum Ss. der Beklagten zu 1. vom 30.05.2012).

    Gegen ein bewusstes Schreiben spricht auch, dass in Parallelverfahren vor der Kammer - den Prozessbevollmächtigten der Kläger sind sie bekannt - Anleger vortragen lassen, ihnen seien die Mieter vor Zeichnung bekannt gegeben worden (so im Rechtsstreit 2 O 572/11 und 2 O 568/11).

  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 2 O 173/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters:

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Bei der Kammer ist ein weiterer Rechtsstreit der Kläger bezüglich der Beteiligung an sieben weiteren Immobilienfonds anhängig (2 O 173/13).

    Bei der Kammer ist außer dem bereits erwähnten Rechtsstreit der Kläger - 2 O 173/13 - ein weiterer Rechtsstreit der Kläger gegen den Beklagten zu 2., die Beklagte zu 4. sowie die Fondsgesellschaft S5 anhängig, in dem die Kläger auf Feststellung der Wirksamkeit ihrer außerordentlichen Kündigungserklärung vom 12.11.2009 klagen (2 O 316/11).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Nach einer Entscheidung des 11. Senates des Bundesgerichtshofes soll für die Abgrenzung von privater zur berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung nicht die Höhe der Darlehen ausschlaggebendes Kriterium sein, sondern, ob für die Geschäfte, hier also die Darlehen, ein planmäßiger Geschäftsbetrieb notwendig ist (vgl. BGH, NJW 2002, 368 ff.).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Dies ist etwa der Fall, wenn ein Geschäftsmodell darauf angelegt ist, zum ausschließlich eigenen wirtschaftlichen Vorteil unter Ausnutzung des Gewinnstrebens und Leichtsinns der Anleger ein chancenloses Geschäft zu vermitteln oder wenn bei einem riskanten Geschäft die Kunden einer Bank bewusst über Risiken und verminderte Gewinnchancen ungenügend aufgeklärt bzw. diese bewusst verharmlost werden (BGH, Urteil vom 19.02.2008, XI ZR 170/07, zitiert nach juris m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Bereich von Publikumsfonds und Haftungsklauseln die Ausschlussregelung für Verträge im Bereich des Gesellschaftsrechts nicht gelten lassen, vgl. BGH in NJW-RR 2012, 1312, NJW-RR 2013, 1255).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Sie sind nach den damals gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, zitiert nach juris Rn 15 ff; abgedruckt u.a. in VersR 2011, 74 ff.).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Für den Beginn der danach geltenden dreijährigen Verjährung kommt es gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB darauf an, ab wann der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (BGH NJW-RR 2008, 1129, 1133).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Bereich von Publikumsfonds und Haftungsklauseln die Ausschlussregelung für Verträge im Bereich des Gesellschaftsrechts nicht gelten lassen, vgl. BGH in NJW-RR 2012, 1312, NJW-RR 2013, 1255).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

  • OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden

  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 11/10

    Abtretbarkeit von Forderungen an eine Nichtbank

  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09

    Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 132/90

    Haftung von Gründungsgesellschaftern und Anlagegesellschaftern einer

  • LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 316/11

    Landgericht Karlsruhe verurteilt das Land Baden-Württemberg wegen überlanger

  • LG Düsseldorf, 21.08.2015 - 8 O 316/13

    Rückgewähr der Darlehensvaluta durch Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Denn dabei handelt es sich um ein Internum des Betriebes, das der Vertragspartner in der Regel nicht mitteilt (vgl. LG Bonn, Urteil vom 1. April 2014 - 2 O 374/09 [unter 1 c aa (15)]).
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